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Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplan Nr. 4.68 „Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV.-Straße“ und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4.47 „Am toten Rhinarm“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Plangeltungsbereich:

B-Plan 4.68 Plangeltungsbereich




Die vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2022 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 4.68 „Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV.-Straße“ und die Begründung sowie der Teilaufhebung des B-Planes Nr. 4.47 „Am toten Rhinarm“ liegen

vom 24. März 2022 bis zum 25. April 2022 im Rathaus der Stadt Glückstadt, Am Markt 4, in Zimmer 61, Ebene 6 im Rathausanbau

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
zusätzlich Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Donnerstag 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

EINSICHTNAHME NUR NACH TERMINVEREINBARUNG

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/Öffentliche-Auslegung-Bauleitpläne eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail über das Postfach bauleitplanung@glueckstadt.de  oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Glückstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnungen (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Glückstadt, den 09.03.2022

Stadt Glückstadt
1.stellvertret. Bürgermeister
Siegfried Hansen

Veröffentlicht unter www.glueckstadt.de am 14.03.2022
Hinweis auf die Veröffentlichung in der Holsteiner Allgemeinen am 16.03.2022


Frau Patyk

Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Sachgebietsleitung Planung und Technik

Am Markt 4
25348 Glückstadt

e.patyk@glueckstadt.de