Feststellung über das Nachrücken eines Bewerbers in die Stadtvertretung
Die Stadtvertreterin, Frau Susanne Kreth, ist mit Wirkung zum 22.12.2021 aus der Stadtvertretung ausgeschieden.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zur Zeit geltenden Fassung rückt die oder der nächste Bewerber*in auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Als nächster zu berücksichtiger Bewerber ist in dem von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Listenvorschlag unter der laufenden Nummer 8
Herr Uwe Mertens,
Breslauer Str. 17
25348 Glückstadt
genannt.
Gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stelle ich hiermit Herrn Mertens als neuen Stadtvertreter fest.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede*r Wahlberechtigte der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Gemeindewahlleiterin Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 16. Februar 2022 und endet am 15. März 2022.
Glückstadt, den 14.02.2022
Stadt Glückstadt
Die Gemeindewahlleiterin
Manuela Czwalinna