Sprungziele
Seiteninhalt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 2.67 „Königsberger Straße“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Plangeltungsbereich:

B-Plan_2.67_Geltungsbereich



Der vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 25.01.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.67 „Königsberger Straße“ und die Begründung mit den Anlagen
•    Freiraumkonzept, cappel + kranzhoff stadtentwicklung und planung GmbH, Stand: 30.09.2021
•    Schalltechnische Untersuchung, Lairm Concult GmbH Bargteheide, Stand: 13.08.2021
•    Erschütterungstechnische Untersuchung, Bonk-Maire-Hoppmann PartGmbH Garbsen, Stand: 10.12.2021 liegen

vom 17. Februar 2022 bis zum 18. März 2022 im Rathaus der Stadt Glückstadt, Am Markt 4, in Zimmer 61, Ebene 6 im Rathausanbau während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
zusätzlich Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und Donnerstag 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
EINSICHTNAHME NUR NACH TERMINVEREINBARUNG

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/Öffentliche-Auslegung-Bauleitpläne eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail über das Postfach bauleitplanung@glueckstadt.de  oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Glückstadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buschstabe e der Datenschutzgrundverordnungen (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Glückstadt, den 02.02.2022

Stadt Glückstadt
Die Bürgermeisterin
Manja Biel

Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 09.02.2022

Entwurf Planzeichnung
(PDF: 2.5 MB)

Begründung Entwurf
(PDF: 1.3 MB)

Freiraumkonzept
(PDF: 3.6 MB)

Schallgutachten
(PDF: 694 kB)

Erschütterungstechnische Untersuchung
(PDF: 5.8 MB)


Frau Patyk

Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Sachgebietsleitung Planung und Technik

Am Markt 4
25348 Glückstadt

e.patyk@glueckstadt.de