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Öffentlich-rechtlicher Vertrag vom 09.12.2021 über die Auflösung des Zweckverbandes „Stadtentwässerung Glückstadt“ sowie die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes auf den Abwasser-Zweckverband Südholstein

Die Stadt Glückstadt macht den

„Öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 09.12.2021 über die Auflösung des Zweckverbandes „Stadtentwässerung Glückstadt“ sowie die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes auf den Abwasser-Zweckverband Südholstein“


nach § 18 Absatz 5 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit sowie §§ 39 Absatz 2 Satz 2 a in Verbindung mit 38 Absatz 4 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein gemäß den §§ 1 Absatz 1 Nr. 3, 6 Absatz 3 der Landesverordnung über die Bekanntmachung und Verkündung in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt hiermit örtlich bekannt.

Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist.

Glückstadt, 29.12.2021
Stadt Glückstadt    
Manja Biel 
Die Bürgermeisterin


29.12.2021