2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 18.12.2024 sowie mit Genehmigung des Landrates des Kreises Steinburg folgende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 07.01.2021 wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 1 enthält die folgende Fassung: Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.
2. § 5 Absatz 3 wird aus der Hauptsatzung entfernt.
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Steinburg vom 04.02.2025 – Aktenzeichen 0510.320-2025/002159 erteilt.
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld