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2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 18.12.2024 sowie mit Genehmigung des Landrates des Kreises Steinburg folgende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt erlassen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 07.01.2021 wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 1 enthält die folgende Fassung: Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.

2. § 5 Absatz 3 wird aus der Hauptsatzung entfernt.

Artikel 2

Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Steinburg vom 04.02.2025 – Aktenzeichen 0510.320-2025/002159 erteilt.

Stadt Glückstadt

Der Bürgermeister

Rolf Apfeld