Bekanntmachung der Stadt Glückstadt
Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) für den Neubau der A20 Neubau Nordwest-Umfahrung Weede bis Elbtunnel Abschnitt 7 - B 431 bis A 23 in den Gemeinden Kollmar, Herzhorn, Sommerland, Horst, Hohenfelde, Elskop und Süderau (Kreis Steinburg) - Bau-km: 7+415 bis 22+460
hier: 3. und 4. Planänderung
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Der in der Bekanntmachung der Planänderungsauslegung vom 28.11.2023 angekündigte Erörterungstermin gem. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) findet statt am
Dienstag, 17. September 2024, 09:30 Uhr
in der Gaststätte Poppenhuus, Herzhorner Rhin 21, 25348 Engelbrechtsche Wildnis.
Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin ggf. am
Mittwoch, 18. September 2024, 09:30 Uhr
am genannten Erörterungsort fortgesetzt.
Die Entscheidung, ob und inwieweit der Fortsetzungstermin erforderlich wird, erfolgt am Ende des Termins am 17. September 2024 durch die Verhandlungsleitung.
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Im Termin werden die rechtzeitig im Rahmen des Planänderungsverfahrens erhobenen Einwendungen erörtert. Dies erfolgt themenbezogen. Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Diese hat ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
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Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen gelten dann als aufrechterhalten.
Die Vorhabenträgerin hat zu Ihrer Einwendung bzw. Stellungnahme eine Erwiderung erstellt. Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Antwort zu Ihrer Einwendung bzw. Stellungnahme. Möchten Sie diese vor dem Erörterungstermin erhalten, melden Sie sich bitte bei lena.groddeck@wimi.landsh.de. -
Da von mehr als 50 Personen Einwendungen erhoben wurden, werden diese Beteiligten vom Erörterungstermin nicht gesondert benachrichtigt. Die gesonderte Benachrichtigung der Einwender wird durch amtliche Bekanntmachung ersetzt (§ 17a FStrG iVm § 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG). Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen in diesem Verfahren ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).
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Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
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Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
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Die Anhörungsbehörde stellt den Inhalt der Bekanntmachung auch digital gemäß § 86a LVwG auf der Internetseite BOB-SH / Planfeststellung unter dem Link https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/a20-ts7/public/detail der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereit.