Bebauungsplan Nr. 4.68 „Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV-Straße“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Teilaufhebung B-Plan Nr. 4.47 „Am toten Rhinarm“
Plangeltungsbereich:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Juni 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4.68 „Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV-Straße“ aufzustellen und für den B-Plan Nr. 4.47 „Am toten Rhinarm“ eine Teilaufhebung durchzuführen.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4.68 „Sondergebiet Einzelhandel Christian-IV.-Straße“ umfasst die Flurstücke 14/5 und 16/3, Flur 4, Gemarkung Glückstadt.
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des B-Planes Nr. 4.47 „Am toten Rhinarm“ umfasst den Teil des Flurstückes 16/3, Flur 4, Gem. Glückstadt, der sich mit dem Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4.68 überlappt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels.
Glückstadt, den 07.07.2021
Stadt Glückstadt
Die Bürgermeisterin
Manja Biel
Veröffentlicht unter www.glueckstadt.de am 14.07.2021
Veröffentlichung in der Holsteiner Allgemeinen am 14.07.2021
Frau Patyk
Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Sachgebietsleitung Planung und Technik
Am Markt 4
25348 Glückstadt