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Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung sowie zum Anhörungstermin im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kremper Marsch, Kreis Steinburg

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kremper Marsch, Kreis Steinburg, habe ich gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung, für das gesamte Flurbereinigungsgebiet folgende Termine festgesetzt, zu denen hiermit alle Beteiligten geladen werden:

a) Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung auf

Dienstag, den 17.08.2021, Mittwoch, den 18.08.2021 und Donnerstag, den 19.08.2021 jeweils von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe, Raum 26

Die Termine zur Erläuterung müssen aufgrund der Covid 19 Pandemie individuell vereinbart werden.
Es wird um telefonische Terminvereinbarung bei Frau Mittenzwei (Telefon 04821-66-2235) gebeten.

Sofern Fragen bestehen, bitte ich um telefonische Anfrage (Frau Mittenzwei - Tel. 04821-66 2235, von 9.00 Uhr-12.00 Uhr).

Sofern kein Erläuterungsbedarf besteht oder alle Fragen telefonisch geklärt werden können, ist eine Teilnahme am Termin nicht erforderlich. Ich bitte, dies Frau Mittenzwei (Tel. 04821-66 2235) mitzuteilen.

Auf Wunsch werden die Veränderungen an den Eigentumsflächen (neue Feldeinteilung) auch im Vorwege / vorab an Ort und Stelle erläutert.

b) Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (Verlesung des textlichen Teils) sowie Anhörungstermin zur Entgegennahme von evtl. Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan auf

Montag, den 23.08.2021 um 11.00 Uhr
im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe, Raum 26

Im Flurbereinigungsplan hat die Flurbereinigungsbehörde die Ergebnisse des Verfahrens Kremper Marsch zusammengefasst. Dort sind unter anderem die im Flurbereinigungsverfahren durchgeführten Veränderungen an Eigentum und Rechten nachgewiesen, sowie die Unterhaltung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen geregelt. Er dient als Grundlage für die spätere Berichtigung der öffentlichen Bücher (Kataster / Grundbuch). Im angegebenen Termin wird der textliche Teil verlesen und erläutert; außerdem liegt während dieses Termins ein Exemplar des Flurbereinigungsplantextes zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Beteiligte sind:

a. als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke,
b. als Nebenbeteiligte u. a. Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben, Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung solcher Grundstücke beschränken.

Eine Einzelladung sowie Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan haben die Teilnehmer/innen erhalten, deren Flächen im Verfahrensgebiet der vereinfachten Flurbereinigung Kremper Marsch liegen und die aufgrund des Flurbereinigungsplanes von Veränderungen betroffen sind. Diese Auszüge, die die alten und neuen Grundstücke nachweisen, wurden den Teilnehmer/inne/n rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zugestellt.

Alle anderen Beteiligten (auch Nebenbeteiligte) erhalten keine zusätzliche Einladung. Für sie gilt generell der o. a. Termin. Für sie gilt als Nachweis ihrer Grundstücke der unveränderte Bestand und Inhalt ihrer Grundbücher in Verbindung mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters. Sie erhalten keinen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.

Es wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin am 23.08.2021 vorzubringen sind (§ 59 FlurbG). Ein nach Abschluss des Termins am 23.08.21 eingelegter Widerspruch ist genau wie ein vor dem Termin eingelegter Widerspruch nicht wirksam.

Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flurbereinigungsbehörde, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe unter der Tel. Nr. 04821-662228 oder per E-Mail: claudia.cornils@llur.landsh.de angefordert werden.

833-709.05.STB01.02

Itzehoe, den 29.06.2021                
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
 des Landes Schleswig-Holstein
- Außenstelle Südwest -
- als Flurbereinigungsbehörde -
(L.S.)  gez. Beate Tjardes

Veröffentlicht auf der Homepage und im Aushangkasten der Stadt Glückstadt vom 01.07. bis einschl. 23.08.2021

01.07.2021