Betretungsbefugnis des Stadt Glückstadt
Aufstellung des Langschaftsplanes der Stadt Glückstadt
hier: Betretungsbefugnis gemäß § 49 I Nr. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Die Mitarbeiter des Planungsbüros Jacob I Fichtner PartGmbH, 22848 Norderstedt, sind von der Stadt Glückstadt beauftragt, im Zuge der Aufstellung eines Landschaftsplanes im Sinne der Naturschutzgesetze (§ 11 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) und § 7 LNatschG), eine Biotopflächenkartierung zu erarbeiten. Sie sind deshalb gemäß § 49 I Nr. 1 LNatSchG gefugt, Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten und gegebenenfalls Vermessungen, Bestandserhebungen, Bodenuntersuchungen, Bodenproben oder ähnliche Arbeiten vorzunehmen.
Diese Betretungsbefugnis steht Beauftragten und Bediensteten der Naturschutzbehörde zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu. Die Stadt Glückstadt ist nach § 11 V BNatSchG in Verbindung mit § 7 III Nr. 1 LNatSchG gesetzlich beauftragt, Landschaftspläne aufzustellen. Es ist daher nach § 11 II BNatSchG in Verbindung mit § 7 III LNatSchG auch ihre Aufgabe, die hiermit wahrgenommen wird. Eine Duldungspflicht für das Betreten von Grundstücken besteht gemäß § 65 I BNatSchG und § 48 I a) LNatSchG.
Eine Ankündigung ist am 09.06.2021 durch ortsübliche Bekanntmachung nach § 16 der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt erfolgt und ist auch gemäß § 7 I Nr. 3 Bekanntmachungsverordnung rechtzeitig ergangen.
Glückstadt, den 07.06.2021 Stadt Glückstadt
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Dr. Hansen
1. Stellv. Bürgermeister
Veröffentlicht unter www.glueckstadt.de am 08.06.2021