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Bebauungsplan Nr. 3.69 „An der Chaussee 16“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Plangeltungsbereich:

Geltungsbereich B-Plan 3.69



Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3.69 „An der Chaussee 16“ aufzustellen. In der Sitzung am 01. Juni 2021 wurde das allgemeine Ziel und Zweck der Planung konkretisiert.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 510, Flur 5, Gemarkung Blomesche Wildnis und wird begrenzt
•    im Norden durch die Straße von-Drathen-Weg,   
•    im Osten durch die Grundstücke An der Chaussee 14 und Am Bolritt 39,      
•    im Süden durch die Grundstücke Am Bolritt 37 a und b sowie Am Bolritt 38,
•    im Osten durch die Grundstücke Am Bolritt 33 und von-Drathen-Weg 1.

Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist ein Allgemeines Wohngebiet mit Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, die einen oder mehrere gegliederte Baukörper mit für das Quartier angemessener Höhenentwicklung zum Ziel haben und damit die Sicherstellung einer städtebaulich verträglichen Nachnutzung des Grundstückes.

Glückstadt, den 02.06.2021

Stadt Glückstadt
Die Bürgermeisterin
Manja Biel

Veröffentlicht unter www.glueckstadt.de am 02.06.2021
Veröffentlichung in der Holsteiner Allgemeinen am 09.06.2021

Frau Patyk

Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Sachgebietsleitung Planung und Technik

Am Markt 4
25348 Glückstadt

e.patyk@glueckstadt.de

02.06.2021