Feststellung über das Nachrücken eines Bewerbers in die Stadtvertretung
Der Stadtvertreter, Herr Jürgen Albers, ist mit Wirkung vom 19.01.2021 aus der Stadtvertretung ausgeschieden.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung rückt die oder der nächste Bewerber*in auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist.
Als nächster zu berücksichtigender Bewerber ist in dem von der BfG eingereichten Listenvorschlag unter der laufenden Nummer 10
Herr Reinhard Bührens
Herrenfeld 34
25348 Glückstadt
genannt.
Gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stelle ich hiermit Herrn Bührens als neuen Stadtvertreter fest.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede*r Wahlberechtigte der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei mir Einspruch einlegen.
Glückstadt, den 04.02.2021
Stadt Glückstadt
Die Gemeindewahlleiterin
Manja Biel