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Bekanntmachung der Stadt Glückstadt

2. Nachtragssatzung


zur Satzung der Stadt Glückstadt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Obdachlosensatzung)


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) sowie § 45 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 02.06.1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534) – die genannten Gesetzesnormen in der zur Zeit geltenden Fassung - wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Glückstadt vom 28.06.2018 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Glückstadt über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit (Obdachlosensatzung) vom 05.08.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 15.12.2016 wird wie folgt geändert:


1.    § 10 Abs. 4 letzter Satz wird um folgende Worte ergänzt:

und festgesetzt.

2.    § 11 erhält folgenden Titel:

§ 11 – Höhe der Benutzungsgebühr, Obdachlosenunterkunft Stadtstraße 126 und Segelmachertwiete

3.    § 11 Abs. 1 wird um die Worte „und Segelmachertwiete“ ergänzt und erhält folgende Fassung:

(1)    Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkünfte Der Keil 5 und Segelmachertwiete wird je Container und Monat auf 499,11 € festgesetzt.

Artikel 2

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Glückstadt, den 28.06.2018

Manja Biel
Bürgermeisterin

Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 18.07.2018