Bekanntmachung der Stadt Glückstadt
Feststellung über das Nachrücken eines Bewerbers in die Stadtvertretung
Der über den Wahlvorschlag der CDU am 14. Mai 2023 gewählte Bewerber, Henryk Hoppe, hat am 12.06.2024 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung rückt die oder der nächste Bewerber*in auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Als nächster zu berücksichtigende Bewerber auf dem Wahlvorschlag der CDU rückt somit
Markus Weinheimer
Große Nübelstraße 26
25348 Glückstadt
in die Stadtvertretung nach.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 26.06.2024 und endet am 25.07.2024.
Glückstadt, den 25.06.2024
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld