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Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) für den Neubau der A20 Neubau Nordwest-Umfahrung Weede bis ElbtunnelAbschnitt 7 - B 431 bis A 23 in den Gemeinden Kollmar, Herzhorn, Sommerland,Horst, Hohenfelde, Elskop und Süderau (Kreis Steinburg) -Bau-km: 7+415 bis 22+460

hier:     4. Planänderung

I.

Die damalige Vorhabenträgerin, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Itzehoe, hat für das oben genannte Straßenbauvorhaben mit Schreiben vom 30. November 2007 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff FStrG i.V.m. §§ 73 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Unterlagen lagen daraufhin öffentlich aus. Die damalige Vorhabenträgerin hat daraufhin die ausgelegten Planunterlagen geändert und die Durchführung eines Planänderungsverfahren beantragt. Die geänderten Planunterlagen wurden im Rahmen des 1. Planänderungsverfahrens öffentlich ausgelegt. Daraufhin wurden die Planunterlagen erneut geändert und in einem 2. Planänderungsverfahren öffentlich ausgelegt. Mit Schreiben vom 15.07.2020 stellte die damalige Vorhabenträgerin, die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Schleswig-Holstein, nunmehr vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) einen Antrag auf 3. Planänderung. Die Planunterlagen der 3. Planänderung wurden gemäß des PlanSiG ordnungsgemäß ausgelegt. Mit Schreiben 15.11.2023 hat die jetzige Vorhabenträgerin, Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) beantragt, ein 4. Planänderungsverfahren nach § 17a FStrG in Verbindung mit § 73 VwVfG durchzuführen.

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch die Planänderung berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Ausgelegt werden auch die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen nach § 6 Absatz 3 UVPG alte Fassung, an denen im Rahmen der 4. Planänderung Änderungen vorgenommen werden.

Wesentliche Inhalte der geänderten Planunterlagen sind:

Erläuterungsbericht (Anlage 1):

  • Überarbeitete Fassung des Erläuterungsberichts entsprechend der durchgeführten Planänderungen

Übersichtslagepläne wassertechnische Untersuchung (Anlage 5):

  • Ergänzung bauzeitliche Einleitstellen
  • Entfall Einleitstelle E1b

Regelquerschnitte (Anlage 6):

  • Entfall RQ L168

Lagepläne (Anlage 7)

  • Umplanung des Kreuzungspunkts A 20 / L 168. Die L 168 wird im Bestand geführt. Gradientenanhebung der A 20 von Bau-km 11+879 bis Bau-km 13+641. Entfall sämtlicher damit zusammenhängenden baulichen Maßnahmen und der Bauwerke Nr. 9.06 und 9.23
  • Ergänzung Gewässerunterhaltungsstreifen für den Wirtschaftsweg Dückermühle
  • Ergänzung der Gewässerunterhaltungsstreifen für die Schlickwettern
  • Anpassung Bauwerke aus artenschutzrechtlichen Gründen (Bauwerke Nr. 9.01, 9.03, 9.04, 9.07, 9.08, 9.09, 9.14, 9.15, 9.17, 9.17, 9.25)
  • Neues Bauwerk Nr. 9.17a
  • Anpassung der Zaunplanung entlang der Strecke der A 20 unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Erfordernisse
  • Ergänzung einer Schmutzwasserdruckleitung von den PWC-Anlagen zur Einleitstelle in Herzhorn
  • Verschiebung Retentionsbodenfilterbecken EA 11
  • Verschiebung Bauwerke Nr. 9.15 und 9.17

Bauwerksverzeichnis (Anlage 10):

  • Das Bauwerksverzeichnis sowie die zugehörigen Vorbemerkungen wurden entsprechend der durchgeführten Planungsänderungen vollständig überarbeitet (Anlage 10.2)

Lärmtechnische Untersuchung (Anlage 11):

  • Überarbeitete Fassung des Erläuterungsberichts zur lärmtechnischen Untersuchung (Anlage 11.0)
  • Neu erstellte Unterlage zur Untersuchung der Verkehrslärmzuwächse im nachgeordneten Straßennetz (Anlage 11.6)

Landschaftspflegerische Begleitplanung (Anlage 12):

  • Überarbeitete Fassung des Erläuterungsberichts zur landschaftspflegerischen Begleitplanung und der Maßnahmenblätter entsprechend der durchgeführten Planänderungen in den technischen Unterlagen und der neu erstellten Berichte in den Anlagen und im Materialband (Anlage 12.1)
  • Aktualisierung der Bestands- und Konfliktpläne (Anlage 12.2)
  • Aktualisierung der Lagepläne der Landschaftspflegerischen Maßnahmen (Anlage 12.3)

Wassertechnische Untersuchung (Anlage 13):

  • Überarbeitete Fassung zum Porenwassergutachten (Anlage 13.9)
  • Aktualisierung des wasserwirtschaftlichen Fachbeitrags (Anlage 13.11)
  • Aktualisierung der Fassung zur Beurteilung der betriebsbedingten Auswirkungen durch Einleitung von behandelten Straßenabflüssen (Anlage 13.11, Anhang A2)
  • Neu erstellte Unterlage zur Erfassung des Makrozoobenthos in Gewässern der Kollmarer Marsch (Anlage 13.11, Anhang A13)
  • Neu erstellte Unterlage zu den Ergänzenden Erhebungen von Daten zur Fischfauna im Horstgraben (Anlage 13.11, Anhang A14)
  • Neu erstellte Unterlage zur Strukturkartierung in Gewässern der Kollmarer Marsch (Anlage 13.11, Anhang A15)
  • Neu erstellte Unterlage zur Bestandsaufnahme der Makrophyten in ausgewählten Gewässer-Strecken (Anlage 13.11, Anhang A16)
  • Neu erstellte Unterlage zur Beurteilung der baubedingten Auswirkungen durch die Einleitung von Porenwasser (Anlage 13.11, Anhang A18)
  • Neu erstellte Unterlage zur Beurteilung der baubedingten Auswirkungen durch Einleitungen von Wasser aus den Wasserhaltungen der Masten der 110- und 220-kV-Leitung (Anlage 13.11, Anhang A19) Prüfanmerkung

Grunderwerb (Anlage 14):

  • Aktualisierung der Grunderwerbspläne auf den neuen Planungsstand (Anlage 14.1)
  • Das Grunderwerbsverzeichnis sowie die zugehörigen Vorbemerkungen wurden entsprechend der durchgeführten Planänderungen vollständig überarbeitet (Anlage 14.2)

Umbau Hochspannungsanlagen (Anlage 15):

  • Ergänzung der Umplanung der 110kV-Anlagen von Schleswig-Holstein Netz (Anlage 15.1)
  • Ergänzung der Umplanung der 220kV-Anlagen von Tennet (Anlage 15.2)

Materialband 1:

  • Überarbeitete Untersuchung der Schall- und erschütterungstechnischen Auswirkungen des Baubetriebs (Bauwerke, Strecke, Sandentnahme u. a.) auf die umliegende Bebauung (T3)
  • Überarbeitete Fassung des Streckengutachtens Band 1 zum Baugrund. Ergänzung Gründungsempfehlungen im Bereich der L168 als Anlage (T5)
  • Überarbeitete Fassung zur Verwendung von Aushubböden mit Torf und Klei für die Errichtung eines Gestaltungswalls bei Hohenfelde (T6)
  • Neu erstellte Unterlage zur Berechnung der Chloridkonzentrationen in Verbandsgewässern aufgrund der Einleitung von Straßenabflüssen (T7)
  • Neu erstellte Unterlage zur Luftschadstofftechnischen Untersuchung – Plausibilisierung (T8)
  • Neue erstellte Fassung zur Untersuchung zum Bauablauf (T9)
  • Neue erstellte Fassung zum Baugrundgutachten Strecke - Band 2 (T10)

Materialband 2:

  • Überarbeitete Unterlage zur NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG für das Gebiet DE 2222-321 Wetternsystem in der Kollmarer Marsch unter Berücksichtigung der potenziellen Erweiterungskulisse P 2222-322 (T1)
  • Überarbeitete Unterlage zur Natura 2000-Vorprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet DE 2323-402 Unterelbe bis Wedel (T3)
  • Überarbeitete Unterlage zur Natura 2000-Vorprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet DE 2126-401 Kisdorfer Wohld (T4)
  • Überarbeitete Unterlage zur Natura 2000-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet DE 2323-402 Unterelbe bis Wedel – Bewertung möglicher Auswirkungen der Kompensationsmaßnahme E1CEF (T5)
  • Neue erstellte Unterlage zur Aktualisierung der floristischen Erfassungsdaten. Biotop- und Nutzungstypen, FFH-Lebensraumtypen und nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope (T6)

Materialband 3:

  • Überarbeitete Fassung des Artenschutzbeitrages (T1)
  • Aktualisierung der Artenschutzkarten (T2)

Materialband 4:

  • Aktualisierung der Eingriffs- und Kompensationsermittlung (T2-T6)

Materialband 5:

  • Aktualisierung der gutachterlichen Stellungnahme zur Aufrechterhaltung der Mobilität landgebundener Säuger (T4)
  • Neu erstellte Fassung zu den Untersuchungen 2019 – Aktualisierung der Rastvogelkartierungen (T8)
  • Neu erstellte Unterlage zum Status des Seeadlerbrutplatzes am Baggersee Hohenfelde 2017-2021 – Ergänzung zur Brutsaison 2021 (T9)
  • Neu erstellte Fassung zum Faunistischen Fachgutachten (T10)
  • Neu erstellte Unterlage zur Habitatanalyse Weißstorch (T11)
  • Neu erstellte Unterlage zur Überprüfung auf Vorkommen der Zierlichen Tellerschnecke (T12)
  • Neu erstellte Unterlage zur Zusammenfassung der Ergebnisse der Brutkontrollen 2022 und 2023 am NSG Baggersee Hohenfelde (T13)
  • Neu erstellte Unterlage zur Sonderbetrachtung des Steinkauzes im Bereich Halenbrook (T14)
  • Neu erstellte Unterlage zur Habitatpotenzialbewertung für den Steinkauz (T15)

Materialband 6:

  • Neu erstellte Unterlage zu faunistischen Datengrundlagen und Plausibilitätsprüfungen (T2)
  • Neu erstellte Unterlage zur Brutvogelkartierung 2022 und Potenzialabschätzung für Ausgleichsflächen im Kremper Moor als Lebensraum des Großen Brachvogels (T3)

Materialband 7:

  • Überarbeitetes Konzept zur Überwachung der Oberflächen- und Grundwasserstände (Wasserstands-Monitoring) im Rahmen der Wasserentnahmen während des Sandspülbetriebs (T3)
  • Überarbeitete Konzeption des Wasserstands-Monitorings für den Sandspülbetrieb (T4)
  • Überarbeitung, Aktualisierung und Anpassung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Planänderungen wirken sich unmittelbar in den Gemeinden Kollmar, Herzhorn, Sommerland, Breitenburg, Horst, Hohenfelde, Elskop und Süderau (Kreis Steinburg) aus. Aufgrund der unmittelbaren Nähe der Baumaßnahme und des Untersuchungsraumes zum Gebiet der Stadt Glückstadt können auch direkte Auswirkungen der Planänderung auf das Hoheitsgebiet der Stadt Glückstadt nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Durch trassenferne landschaftspflegerische Maßnahmen sind zudem die Gebiete der Gemeinden Hohenfelde, Hohenlockstedt, Puls, Schenefeld, Hohenaspe, Haseldorf (Kreis Pinneberg) und Kattendorf (Kreis Segeberg) und aufgrund Lärmzuwachses in Folge von Verkehrsverlagerungen im nachgeordneten Straßennetz die Gebiete der Gemeinden Engelbrechtsche Wildnis, Kiebitzreihe, Neuendorf b. Elmshorn, Blomesche Wildnis, Beidenfleth, Borsfleth, Kollmar, Raa-Besenbek, Sommerland, Altenmoor, Elskop, Herzhorn, Süderau, Krempe, Krempdorf, Wewelsfleth, Brokdorf, Landscheide, St. Margarethen sowie Glückstadt (Kreis Steinburg) und der Stadt Elmshorn (Kreis Pinneberg).

Für das Vorhaben besteht gemäß § 3 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung dieses Gesetzes, die vor dem 16.05.2017 galt (UVPG alte Fassung), die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (vergleiche Übergangsregelung in § 74 Absatz 2 Nummer 1 UVPG).

Die ausgelegten geänderten Planunterlagen enthalten die nach § 6 Absatz 3 UVPG alte Fassung notwendigen Angaben.

Nicht erneut ausgelegt werden die Planunterlagen, die sich keiner Änderung unterzogen haben. Diese Planunterlagen sind mit Auslegungsbeginn digital im Internet über den folgenden Direktlink https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/a20-7ba/public/detail abrufbar. Überdies können die Unterlagen ebenfalls in der Zeit vom 09.01.2024 – 08.02.2024 im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr, Hopfenstraße 29, 24105 Kiel, nach vorheriger Terminabsprache unter 0431/988 – 9028 eingesehen werden.

II.

Im Rahmen dieses Planänderungsverfahrens führt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde), Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, das Anhörungsverfahren durch, in dem die für und gegen die geänderten Unterlagen sprechenden Gründe deutlich gemacht werden sollen.

1)      Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit

vom 09. Januar 2024 (Dienstag) bis einschließlich 8. Februar 2024 (Donnerstag)

in der Amtsverwaltung des Amtes Horst-Herzhorn

Zimmer 2.11

Elmshorner Straße 27

25358 Horst

zu den Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr

Montag 14:00-15:00 Uhr*

Donnerstag 14:00-18:00

(Ansprechpartner Herr Steenbock, Tel. 04126/3928-51)


in der Amtsverwaltung des Amtes Krempermarsch

Zimmer 12

Birkenweg 29

25361 Krempe

zu den Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr

Dienstag 14:00-18:00 Uhr

Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

(Ansprechpartner Herr Beckmann, Tel. 04824/3890-25)


in der Amtsverwaltung des Amtes Breitenburg

Zimmer 10

Osterholz 5

25524 Breitenburg

zu den Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00-12:00 Uhr*

Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr*

Mittwoch 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr

(Ansprechpartnerin Frau Dammann unter der 04828/990-19)


in der Amtsverwaltung des Amtes Kisdorf

Zimmer 5

Winsener Straße 2

24568 Kattendorf

zu den Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr

Montag 13:00-14:00 Uhr*

Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

(Ansprechpartner Herr Klaffka unter der 04191/9506-23)


in der Amtsverwaltung des Amtes Wilstermarsch

Bauverwaltungsamt Zimmer 27

Kohlmarkt 25

25554 Wilster

zu den Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00-12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00-15:30 Uhr

Mittwoch 08:00-12:00 Uhr*

Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

(Ansprechpartnerin Frau Mahlstedt unter der 04823/9482-73)


in der Stadt Elmshorn

Zimmer 314

Schulstraße 15-17

25335 Elmshorn

zu den Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:30-12:00 Uhr

Montag 13:00-15:00 Uhr*

Dienstag 13:00-15:30 Uhr*

Donnerstag 14:00-17:00 Uhr

(Ansprechpartner Herr Ekrem Ari unter der 04121/231-538)


in der Stadt Glückstadt

Raum 60, Ebene 5

Am Markt 4

25348 Glückstadt

zu den Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:00-12:30 Uhr

Montag 14:00-16:00 Uhr

Donnerstag 13:00-14:00 Uhr* und 14:00-18:00 Uhr

(Ansprechpartnerin Frau Sözkesen unter der 04124/930-421)


in der Amtsverwaltung Elmshorn-Land

Lornsenstraße 52

25335 Elmshorn

zu den Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 13:00-16:30 Uhr*

Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

(Ansprechpartner Herr Fritze unter der 04121/2409-38)

zur Einsichtnahme aus (*Die Einsichtnahme findet nur nach vorheriger Terminabsprache statt).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in den Grunderwerbsplänen und Grunderwerbsverzeichnissen die Eigentumsverhältnisse verschlüsselt dargestellt. Auf Verlangen kann den Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage des amtlichen Identitätsdokumentes die Schlüsselnummer mitgeteilt werden. Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.

Die ausgelegten geänderten Planunterlagen sind mit Auslegungsbeginn auch digital im Internet über folgenden Direktlink https://planfeststellung.bob-sh.de/verfahren/a20-7ba/public/detail

der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht öffentlich ausgelegten Planunterlagen (§ 86 a Absatz 1 LVwG).

2)    Jeder, dessen Belange durch die vorgesehenen Änderungen berührt werden, kann von Beginn bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt

 

bis einschließlich zum 22. Februar 2024 (Donnerstag)


schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den geänderten Plan erheben

-        bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen

  • oder

-        bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde), Hopfenstraße 29, 24103 Kiel (zur Niederschrift nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0431 / 988-9028).

 

Sofern Grundstücke durch den geänderten Plan erstmalig betroffen sind, können deren Eigentümer und eigentumsähnlich Betroffene Einwendungen innerhalb der vorgenannten Frist bei den vorgenannten Auslegungsstellen auch gegen die ursprüngliche unveränderte Planung erheben.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist bei den vorgenannten Institutionen Stellungnahmen zum geänderten Plan abgeben.

Die Erhebung von Einwendungen ist ferner durch alle Übermittlungswege möglich, die förmlich die Schriftform ersetzen, wie bspw. das Fax, sofern das Original mit einer Unterschrift versehen ist, als elektronisches Dokument per DE-Mail oder versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die zusätzlich zu den o.g. Postanschriften nutzbaren Adressen lauten:

Fax                  0431 988-620-9999 oder Fax-Nummern der jeweiligen Auslegungsstellen

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an planfeststellung@wimi.landsh.de oder an eine E-Mail-Adresse der o.g. Auslegungsstellen

DE-Mail    Adresse des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr:

planfeststellung@wimi.landsh.de-mail.de oder eine DE-Mail Adresse der o.g. Auslegungsstellen. Für nähere Informationen wird auf die Internetseite des Landes Schleswig-Holstein https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html
verwiesen.

Per E-Mail erhobene Einwendungen, die nicht mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen sind, sind, nicht rechtswirksam und bleiben daher unberücksichtigt.

Die vorgenannte Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Einwendungsschreiben müssen einem Einwender zuzuordnen sein. Sie sollten daher den Vor- und Zunamen und die volle Anschrift enthalten. Um die Schriftform zu wahren, bedarf es regelmäßig einer eigenhändigen Unterschrift. Sofern eine Einwendung zur Niederschrift erhoben wird, sind die Zutrittsregelungen und Terminabsprachen des jeweiligen Dienstgebäudes zu beachten.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige
Eingabe), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit
Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 80a Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein – Landesverwaltungsgesetz – LVwG –).

Mit Ablauf der genannten Frist (22. Februar 2024) sind alle Stellungnahmen der o.g. Vereinigungen und Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 1 Satz 3 UVPG a.F. in Verbindung mit § 73 Absatz 4 Satz 3 VwVfG, § 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz).

3)      Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des geänderten Plans.

4)      Die Anhörungsbehörde kann von der Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen absehen (§ 17a Nummer 2 FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird der Termin mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin oder der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Dies gilt auch für die nach Naturschutzrecht oder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen, wenn sie rechtzeitig Stellung genommen haben.

5)      Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vom Erörterungstermin vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten im Erörterungstermin ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden. In diesem Fall gelten die Einwendungen oder Stellungnahmen als aufrechterhalten.


Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

6)      Die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

7)    Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsverfahren dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

8)     Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses. Die Zustellung der Entscheidung, an diejenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und an die Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden, ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 solcher Zustellungen vorzunehmen sind.

9)    Vom Beginn der Planauslegung treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9 a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Trägerin des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Absatz 6 FStrG).

10)   Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorhabenträgerin nach § 17 Abs. 2 FStrG die Möglichkeit hat, eine vorläufige Anordnung zu beantragen, in der vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau oder zur Änderung festgesetzt werden.

11)   Da das beantragte Straßenbauvorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass

-          die für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des (geänderten) Vorhabens zuständige Behörde das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr ist,

-          über die Zulässigkeit des (geänderten) Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird,

-          die Anhörung zu den ausgelegten (geänderten) Planunterlagen insoweit auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Absatz 1, 1 a UVPG alte Fassung darstellt.

12)   Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im oben genannten Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an die Vorhabenträgerin und ihre mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Absatz 1 Satz 1c DSGVO.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/APV/Service_Kontakt/apv_Datenschutzerklaerung.html?nn=7d8ee508-8aa3-4c40-9f0b-de061fad4767

Kiel, den 28.11.2023

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,

Arbeit, Technologie und Tourismus

des Landes Schleswig-Holstein

- Amt für Planfeststellung Verkehr –

- Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde –

Hopfenstraße 29, 24103 Kiel

gez. Breiholz

                                                                                       veröffentlicht: 29.11.2023