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Bekanntmachung der Stadt Glückstadt über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen/der Stadt Glückstadt für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Itzehoe und den Strafkammern des Landgerichts Itzehoe

Die Stadtvertretung hat in der Sitzung am 19.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Itzehoe und das Amtsgericht Itzehoe gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis zum 28.07.2023 zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten bei Frau Appel in der Info im Rathaus. Oder ist hier:

Auslegungsliste Schöffen
(PDF: 74 kB)

einsehbar.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich bei der Stadt Glückstadt, Am Markt 4, 25348 Glückstadt oder zu Protokoll bei Herrn Block, Raum 25 im Rathaus, während der Öffnungszeit Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Glückstadt, den 18.07.2023

Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld