Bebauungsplan Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd – Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“
hier: erneute (fünfte) öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Plangeltungsbereich:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:Sicherung und Weiterentwicklung gewerblich-industrieller Nutzungen, planerische Bewältigung von Nutzungskonflikten und Steigerung der touristischen Attraktivität des Hafenumfeldes im Bereich Rethövel.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 26. August 2014 den Entwurf und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanes Nr. 4.57 beschlossen.
Nach der ersten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 06. Oktober bis 03. November 2014 wurde der Entwurf des Bauleitplanes geändert, er wurde daher nach Beschluss des Bauausschusses vom 17. März 2015 gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in der Zeit vom 20. April bis 20. Mai 2015 erneut ausgelegt und die Behörden parallel beteiligt. Auch nach der erneuten Auslegung ergab sich die Notwendigkeit der Entwurfsänderung und einer dritten öffentlichen Auslegung und Behör-denbeteiligung. Diese erfolgte in der Zeit vom 18. Januar bis 22. Februar 2016.
Aufgrund einer neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (RS C 137/14) und um redaktionelle Änderungen an der Begründung und dem Umweltbericht vorzunehmen, wurde eine vierte Auslegung notwendig. Diese erfolgte vom 24. Juni bis 29. Juli 2016.
Da im Plangebiet vorhandene Altlastenverdachtsflächen nach Auffassung des Innenministeriums nicht ausreichend behandelt wurden, und in der Planzeichnung nicht dargestellt waren, wurde dies nachgeholt und führt zu dieser fünften Auslegung.
Der vom Bauausschuss der Stadt Glückstadt in seiner Sitzung am 30. Oktober 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4.57 „Glückstadt-Süd – Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“ wird begrenzt
- im Norden durch die Straße „Am Rethövel“,
- im Osten durch die Stadtstraße,
- im Süden durch die Straße „Im Neuland“,
- im Westen durch das Flurstück 41/4, Gem. Bracke, Flur 2 (alter Elbdeich),eine gedachte Linie zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 58/1, Flur 5, Gemarkung Glückstadt und dem südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2, Flur 5, Gem. Glückstadt, die westliche Grenze des Flurstückes 61/2, eine gedachte Line zwischen dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 61/2 und dem südöstlichen Grenzpunkt des Flurstückes 49/6, Flur 5, Gem. Glückstadt, den Wasserlauf Rhin querend sowie den südlichen Grenzen der Flurstücke 49/6, 49/7, 51/2, 5/4, 4/3 und 3/2, Flur 5, Gem. Glückstadt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:
1. Landschaftsplan der Stadt Glückstadt (1993, Fortschreibung 2005)
2. Umweltberichte zum Bebauungsplan Nr. 4.57 und zur 29. Änderung des Flächennutzungs-plans (ERM GmbH, 08.08. 2014, 24.02.2015, 16.11.2015, 25.05.2016 und 29.09.2017)
3. Karte Biotoptypen und Eingriffe (BENDFELDT HERRMANN FRANKE, Kiel)
4. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Stellungnahmen aus der ersten, zweiten, dritten und vierten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
5. Niederschrift aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
6. Vereinbarung über die Übernahme und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen
7. Orientierende Untersuchung der Altstandorte Am Rethövel 13, Stadtstraße 62, Am Schwarzwasser 3 und Am Schwarzwasser 4-7 (GEO CONSULT)
Übersicht über die vorliegenden umweltbezogenen Themen
Übersicht über die vorliegenden umweltbezogenen Themen BPlan 4.57
(PDF: 85 kB)
Diese Unterlagen liegen während der Zeit vom 16. November 2017 bis einschließlich 18. Dezember 2017 im Rathaus der Stadt Glückstadt, Fachbereich Technik & Stadtentwicklung, zu folgenden Zeiten zur Einsicht in Zimmer 61 öffentlich aus:
Montag bis Donnerstag 8:30 – 12:30 Uhr,
Montag zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag zusätzlich 14:00 – 19:00 Uhr
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch auszulegenden Unterlagen im Internet auf dieser Homepage unter Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen/öffentliche Auslegung von Bauleitplänen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während dieser Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von allen Interessierten Anregungen nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Gegen Gebührenerstattung können Interessenten Kopien des Entwurfes erhalten.
Die während der ersten, zweiten, dritten und vierten Auslegungsfrist eingegangenen Anregungen finden weiterhin Beachtung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Glückstadt, den 23.10.2017
Stadt Glückstadt
1. stellvertr. Bürgermeisterin
Meike Sierck
Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 08.11.2017.
Frau Patyk
Fachbereich Technik und Stadtentwicklung
Sachgebietsleitung Planung und Technik
Am Markt 4
25348 Glückstadt