Sprungziele
Seiteninhalt

Entgeltordnung der Stadt Glückstadt für die Nutzung des Detlefsen-Museums

Präambel 

§ 1 Allgemeines

§ 2 Entgelte

§ 3 Mietzins

§ 4 Ermäßigter Mietzins für die Vermietung von Räumen des Detlefsen-Museums

§ 5 Messen und Ausstellungen

§ 6 Nebenkosten

§ 7 Zahlungspflicht und Fälligkeit

§ 8 In-Kraft-Treten

Aufgrund des § 28 Absatz 1 Ziffer 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 25.04.2013 folgende Entgelt- und Tarifordnung erlassen:

§ 1 Allgemeines

Für den Besuch des Detlefsen-Museums wird ein Entgelt in der Form eines Eintrittsgel-des sowie für die Anmietung von Räumen des Detlefsen-Museums ein Entgelt in Form eines Mietzinses erhoben.

§ 2 Entgelte 

(1) Folgende Entgelte werden für die Nutzung des Detlefsen-Museums erhoben:

 

Preisgruppe

Personenkreis

Preis-Höhe

I

Erwachsene

4,00 Euro

II

Jugendliche (ab Vollendung des 14. Lebensjahres), Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr (Bundesfreiwilligendienst usw.), Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialleistungen, Seniorinnen und Senioren (ab Vollendung des 60. Lebensjahres), Schwerbehinderte

2,50 Euro

II

Alle Ermäßigen nur nach Vorlage eines gültigen Ausweises bzw. Nachweises.  

III

Gruppentarif (pro Person)ab 15 Personen (Erwachsene)

2,50 Euro

IV

Gruppenführungen - pro Person (Gruppe ab 5 bis 15 Personen)

5,00 Euro

V

Familientarif (ab 3 Personen)

7,50 Euro

L

Lesungen oder Vorträge

5,00 - 8,00 Euro

K

Konzerte

10,00 - 18,00 Euro

M

Malkurse für Kinder im Rahmen der jeweiligen Sonderausstellungen

12,00 Euro

(2) Für Schulklassen ist der Eintritt ohne Führung unentgeltlich.

(3) Bei kommerziellen Veranstaltungen kann der Eintrittspreis nach der Kopfzahl der Besucherinnen und Besucher vereinbart werden. Der zu vereinbarende Eintrittspreis wird im Mietvertrag festgelegt.

(4) Ist das Detlefsen-Museum infolge von Veranstaltungen in Teilbereichen nicht zu besichtigen, ermäßigt sich der Eintritt in allen Preisgruppen um 50 %.

(5) Die Preishöhe bei Konzerten, Lesungen und Sonderkursen kann im Einzelfall variieren

§ 3 Mietzins

(1) Für die Vermietung von Räumen des Detlefsen-Museums wird ein Mietzins erhoben. Die Höhe dieses Mietzinses richtet sich nach dem unter Absatz 2 festgelegten Grundmietzins. Eine davon abweichende Regelung muss schriftlich vereinbart werden.

(2) Der Grundmietzins beträgt:

Remise und Garten (pro Tag) 150,00 Euro

Döns (bis zu 3 Stunden) 90,00 Euro

Döns (ab der 3. Stunde jede Stunde) 25,00 Euro

Großer Ausstellungsraum im 1. Stockwerk (pro Tag) 280,00 Euro

Kleiner Ausstellungsraum im 1. Stockwerk (pro Tag) 240,00 Euro

(3) Bei ausschließlicher Nutzung der Außenanlagen des Detlefsen-Museums (Museumsinnenhof) wird ein Entgelt von 1,25 Euro pro Veranstaltungsteilnehmer erhoben.

§ 4 Ermäßigter Mietzins für die Vermietung von Räumen des Detlefsen-Museums

(1) Bei einer Vermietung von Räumen des Detlefsen-Museums an Vereine, Verbände, karitative Einrichtungen oder andere als gemeinnützig anerkannte Institutionen ermäßigt sich der unter § 3 genannte Grundmietzins für Veranstaltungen ohne Einnahmen um 50 %, für Veranstaltungen mit Einnahmen um 25 %.

(2) Auf einen gesondert zu stellenden Antrag kann für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse und in begründeten Ausnahmefällen der Mietzins ermäßigt bzw. erlassen werden. Über den Antrag entscheidet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.

§ 5 Messen und Ausstellungen

(1) Bei Kunst-/Kunstgewerbeausstellungen sind anstelle eines Mietzinses 20 % der durch den Aussteller erzielten Verkaufsumsätze an die Stadt Glückstadt abzuführen.

(2) Bei Messen oder messeähnlichen Veranstaltungen, bei denen die Stadt Glückstadt als Veranstalterin auftritt, werden branchenübliche Standmieten erhoben.

(3) Die Eintrittspreise hierfür werden gesondert festgelegt.

§ 6 Nebenkosten 

Die bei der Vermietung von Räumen des Detlefsen-Museums anfallenden Nebenkosten werden gesondert abgerechnet. Nebenkosten sind solche Kosten, die dem Detlefsen-Museum durch die Vermietung zusätzlich entstehen. Zu diesen Nebenkosten zählen

a) Sachkosten
Bereitstellung / Aufbau von Stellwänden (pro Stück/Tag) 1,50 Euro,
Bereitstellung von Standvitrinen (pro Stück/Tag) 85,00 Euro,
Bereitstellung von Tischvitrinen (pro Stück/Tag) 45,00 Euro,
Fotokopierkosten pro Kopie 0,50 Euro,
Telefongebühren pro Einheit 0,25 Euro,
Bereitstellung von Gläsern pro Stück (bei Trauungen incl.) 0,15 Euro,
Sonderreinigung und Stromkosten nach bestimmter Nutzungsart nach Aufwand,

b) Personalkosten für den Einsatz von technischem und sonstigem Fachpersonal pro Stunde 50,00 Euro,
Hilfskräften pro Stunde 30,00 Euro.

§ 7 Zahlungspflicht und Fälligkeit

(1) Zahlungspflichtige Person ist die Besucherin oder der Besucher bzw. die Mieterin oder der Mieter.

(2) Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. den rechtsverbindlichen Abschluss des Mietvertrages.

(3) Der Mietzins ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, aufgrund der Rechnung des Detlefsen-Museums in voller Höhe 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Maßgebend ist der Tag des Geldeinganges bei der Finanzbuchhaltung der Stadt Glückstadt.

(4) Nebenkosten werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Vorauszahlungen können gefordert werden.

§ 8 In-Kraft-Treten

Die Entgeltordnung vom 01.01.2005 tritt außer Kraft. Diese Entgeltordnung tritt am 01.05.2013 in Kraft. 

Glückstadt, den 26.04.2013
 
gez. Gerhard Blasberg
Bürgermeister
 
Bekanntmachung in der HAZ am 30.04.2013