1-61 Provianthaus
„Das als Wilckensgelände oder auch als Schlossplatz bekannte Plangebiet wurde bis 1997 durch eine Farbenfabrik gewerblich genutzt, danach vollständig geräumt, von Altlasten befreit und ist seitdem auf den geräumten Flächen unbebaut. Verblieben ist das entlang der Straße Am Proviantgraben um 1700 errichtete, denkmalgeschützte „Provianthaus“. Das ca. 90 m lange, dreigeschossige Provianthaus sowie das angrenzende Grundstück sind in Privathand.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für eine gemischte Nutzung von Wohnen und Arbeiten. Die maximal zulässigen Gebäudehöhen der vier ausgewiesenen Baufelder liegen bei 10,0 m bzw. 12,5 m und damit bewusst niedriger als diejenige des Provianthauses mit 16,0m.“
Dokumente
1-61 Begründung
(PDF: 10.9 MB)
1-61 Planzeichnung
(PDF: 4.5 MB)
1-61 Textliche Festsetzungen
(PDF: 97 kB)
1-61 Zusammenfassende Erklärung
(PDF: 1.6 MB)
1. Änderung
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist mit dem ursprünglichen Geltungsbereich identisch. Die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung ersetzen die des ursprünglichen Bebauungsplanes.
Rechtskraft: 16.02.2017
1-61-1 Planzeichnung
(PDF: 5.7 MB)
1-61-1 Textliche Festsetzung
(PDF: 98 kB)
1-61-1 Begründung
(PDF: 852 kB)