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Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Jungfernstieg"

Aufgrund des § 162 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.8.1997 (BGBl. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBl. I S. 2902), berichtigt am 16.1.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.7.1996 (GVOBl. S.-H. S. 529), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.1997 (GVOBl. S.-H. S. 474), berichtigt am 22.1.1998 (GVOBl. S.-H. S. 35) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 16. Dezember 1999 folgende Satzung erlassen: 

§ 1

(1) Die Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Jungfernstieg" vom 10. Juli 1979 wird aufgehoben. Die von der Aufhebung betroffenen Bereiche sind mit ihren Grenzen in anliegendem Plan, der Bestandteil der Satzung ist, dargestellt.

§ 2

Die Satzung wird mit der Bekanntmachung wirksam.

Glückstadt, den 10. Januar 2000
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Christian Lauenroth