Satzung der Stadt Glückstadt über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Innenstadt“
Aufgrund des § 162 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), alle Gesetzesnormen in der derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Glückstadt vom 28.04.2015 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Aufhebung der Sanierungssatzung
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Historische Innenstadt“ vom 04.07.1985 in der Fassung der II. Nachtragssatzung vom 28.09.2006 wird aufgehoben. Der von der Aufhebung betroffene Bereich ist mit seinen Grenzen im nachstehenden Plan dargestellt:
§ 2 Inkrafttreten
Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.
Glückstadt, den 29.04.2015
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Blasberg
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung gem. § 214 Abs. 3 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Glückstadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist gem. § 215 Abs. 1 BauGB der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, darzulegen.
Mit dem Inkrafttreten der Aufhebungssatzung entfällt für die betroffenen Grundstücke
• die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB und
• die Genehmigungspflicht für Vorhaben und Rechtsvorgänge gem. § 144 BauGB
Die Stadt Glückstadt wird das Grundbuchamt ersuchen, die Sanierungsvermerke in Abteilung II der von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundbücher zu löschen.
Die Satzung der Stadt Glückstadt über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Historische Innenstadt" vom 04.07.1985 i.d.Fassung der II. Nachtragssatzung vom 28.09.2006 kann von jedermann im Rathaus, Fachbereich Technik & Stadtentwicklung, Raum 57, Am Markt 4, 25348 Glückstadt, während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Glückstadt, den 29.04.2015
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Blasberg