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Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) i. V. mit § 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S 252) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Glückstadt vom 22.03.2007 folgende Stadtverordnung erlassen:
§ 1
Die Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen der Stadt Glückstadt vom 21.12.1988 wird aufgehoben.§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Glückstadt, den 02.04.2007
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Gerhard Blasberg
Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 11.04.2007