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4-47 Am Toten Rhinarm

Die Bezeichnung des Bebauungsplanes ,,Am toten Rhinarm“ erinnert daran, dass es sich um Flächen entlang des früheren Verlaufs des Rhins handelt. Der Rhin war einst eine der Hauptverkehrsverbindungen zwischen der Stadt Glückstadt und dem Umland und durchfloss den Binnenhafen auf ganzer Länge. Ende der 1970er Jahre wurde der Verlauf des Rhin in seine heutige Form gebracht. Der Bebauungsplan zielt darauf ab, den ehemaligen Wasserlauf von Bebauung weitgehend freizuhalten und durch eine alleeartige Baumreihe zu betonen. Darüber hinaus stellt der Bebauungsplan die Zulässigkeit der Bebauung in dem zuvor als Gemengelage bezeichneten Bereich klar und setzt ihn als eingeschränktes Gewerbegebiet fest.

Rechtskraft: 27.03.1998

Dokumente

4-47 Planzeichnung
(PDF: 910 kB)

4-47 Textliche Festsetzung
(PDF: 906 kB)

4-47 Begründung
(PDF: 11.5 MB)