1-52 Hafenkopf
Das Plangebiet umfasst das landseitige Ende des Binnenhafens, den sogenannten Hafenkopf, einen Teil der Straßen Am Fleth bzw. Stadtstraße und das gegenüberliegende Grundstück, das an die Feuerwache angrenzt. Am Hafenkopf ist ein Sondergebiet ,,Hafen“ ausgewiesen. Neben der Feuerwache ist ein Mischgebiet ausgewiesen, in dem ein gestaffeltes und gegliedertes Wohn- und Geschäftshaus mit zwei bis drei bzw. drei bis fünf Vollgeschossen planungsrechtlich möglich ist.
Rechtskraft: 31.03.2005
Dokumente
1-52 Planzeichnung
(PDF: 14.5 MB)
1-52 Textliche Festsetzung
(PDF: 1.5 MB)
1-52 Begründung
(PDF: 12.1 MB)
1. Änderung – Zulässigkeit von Stellplätzen für Zweiräder
Diese Änderung, die rein textlich ist, ohne Planzeichnung, hat den Inhalt, dass Stellplätze für Zweiräder zulässig sind und zwar auch außerhalb des Baufensters und der Stellplatzfläche, aber nur ohne Dach. Dies war für eine Interimslösung ermöglicht worden, bevor das Grundstück bebaut wurde. Die Regelung gilt nach wie vor.
Rechtskraft: 11.11.2009
1-52-1 Satzung
(PDF: 1.3 MB)
1-52-1 Begründung
(PDF: 2.7 MB)