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Maskenpflicht im Rathaus

Sehr geehrte Glückstädterinnen und Glückstädter,

aufgrund der derzeitigen Corona-Lage halte ich es als Bürgermeister weiterhin für sinnvoll, auf den Fluren des Rathauses im Begegnungsverkehr eine Maske zum Schutz der Gesundheit zu tragen.

Wir bitten hier ausdrücklich um Ihr Verständnis, dass zur Minimierung von Übertragungen des Covid-19-Virus im Rathaus weiterhin die Maskenpflicht gilt. Wir verfolgen diese Maßnahme vor dem Hintergrund, dass die Verfügbarkeit von persönlichen Terminen aufrechterhalten werden soll.
Es ist uns bewusst, dass im täglichen Leben keine Maskenpflicht mehr gilt. Wir sehen jedoch unsere Maskenpflicht als Chance, den Ansteckungsgrad zu verringern. Diese Maßnahme gilt somit als vorbeugender Schutz zu Ihrer Gesundheit, wie der Gesundheit der Mitarbeiter+innen des Rathauses und Nebenstellen sowie natürlich der Sicherstellung des Betriebes im Rathaus.

Alle Mitarbeiter*innen stehen Ihnen weiterhin gerne nach Terminvereinbarung für Ihr Anliegen zur Verfügung. Dieses stellt sicher, dass wir für ihr Anliegen ausreichend Zeit und Ruhe haben. Daher bitte ich Sie, diese Maßnahme auch in Ihrem eigenen Sinne zur Gesundheitserhaltung zu verstehen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis der Maßnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Apfeld
Bürgermeister