Kommunalpolitik
Alle für die Stadt Glückstadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben werden von der Stadtvertretung getroffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister*der Bürgermeisterin legt sie die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und überwacht ihre Durchführung.
Die Mitglieder der Stadtvertretung werden alle 5 Jahre von den Bürger*innen der Stadt gewählt und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Nach der Kommunalwahl am 14.05.2023 besteht die Stadtvertretung Glückstadt aus 25 Mitgliedern (einschl. 2 Überhangmandaten) und ist aktuell mit folgenden Fraktionen vertreten:
Aus ihrer Mitte hat die Stadtvertretung in der konstituierenden Sitzung am 19.06.2023 Herrn Lars Kasten zum Vorsitzenden gewählt. Er führt die Bezeichnung Bürgervorsteher und vertritt die Belange der Stadtvertretung gegenüber dem Bürgermeister*der Bürgermeisterin.
Herr Lars Kasten, Bürgervorsteher
Zur Vorbereitung von Beschlüssen bildet die Stadtvertretung ständige Ausschüsse. Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt werden die nachstehenden ständigen Ausschüsse gebildet:
- Bauausschuss
- Hauptausschuss
- Kommunalausschuss
- Sozialausschuss
- Wirtschaftsausschuss
Alle Informationen zu den Sitzungen der Stadtvertretung und der ständigen Ausschüsse (z.B. öffentlichen Vorlagen, Tagesordnungen und Beschlüsse) finden Sie auf der folgenden Seite in unserem Informationssystem für Bürger*innen.